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Das Jahressteuergesetz 2022 wurde am Freitag, dem 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet: ab dem 1. Januar 2023 gilt nun 0% Umsatzsteuer für Photovoltaik Anlagen!

Dem Gesetz wird der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 formal zustimmen, zum Jahreswechsel tritt es in Kraft.

Für Inhaber wird das Betreiben von privaten Solar-Energie-Anlagen sowohl aus steuerlichen, wie auch aus bürokratischen Aspekten deutlich attraktiver und einfacher.

 

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

1.Einführung eines neuen Umsatzsteuersatzes in Höhe von 0%
Ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 0% macht für den Erwerber einen Kauf von Solarenergie-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich.
Dieser Umsatzsteuersatz gilt auch für die Lieferung und die Installation der Anlagen sowie der Speicher, jedoch erst für Lieferungen und Installationen ab dem 1. Januar 2023!

Die Umsatzsteuer wird mit 0% angesetzt, weil eine Befreiung von der Umsatzsteuer dazu führen würde, dass für die Anlagenersteller keine Vorsteuererstattung mehr möglich wäre.

2. Der Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen wird von der Einkommensteuer befreit
Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Anlagen. Für Mehrfamilienhäuser ist die Befreiung bis zu einer Nennleistung bis 30 kW-Peak, bei Einfamilienhäusern bis 15kW-Peak gültig. Pro versteuernder Person ist ein Maximum von 100 kW-Peak zu beachten. Die Ertragsteuer entfällt rückwirkend zum 1. Januar 2022, also für das aktuelle Steuerjahr.

3. Lohnsteuerhilfevereine dürfen die Einkommensteuer-Erklärung zukünftig auch für PV-Anlagen-Betreiber erstellen
Bislang war es nicht gestattet, dass Lohnsteuerhilfevereine die Einkommensteuererklärung bei Est-Befreiung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen, dies ändert sich nun zum 1. Januar 2023.

Die Neuerungen gelten erfreulicherweise auch für Balkonkraftwerke!

Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird. Der produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden und fließt über eine Steckdose zu den Verbrauchern wie Computer, Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine an anderen Steckdosen im Haushalt. Balkonkraftwerke oder „Bürgersolaranlagen“ bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen, einem kleinen Gerät zur Wechselstrom-Umwandlung und einem Anschlusskabel für die heimische Steckdose. Viele Kommunen fördern die Balkonkraftwerke durch Zuschüsse, Netzbetreiber unterstützen sie durch eine einfache Anmeldung.

Mit einem Balkonkraftwerk kann jeder, der über Balkon, Garten oder Terrasse verfügt, seinen ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Informationen finden Sie unter dem Link https://www.fairzinsung.com/balkonkraftwerke/

Hier finden Sie den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 beim Bundesministerium für Finanzen

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/09/2022-09-14-vereinfachungen-des-steuerrechts-und-weitere-entlastungen.html

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