Allgemeine Vermittlungsbedingungen

Präambel

Online zeichnen, wie funktioniert das?

Die 7x7finanz GmbH mit Geschäftsanschrift in Gotenstraße 23, 53175 Bonn, eingetragen im Register des Amtsgerichts Bonn unter der Registernummer HRB 16825, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer (im Folgenden auch „Plattformbetreiberin“ genannt) ist verantwortliche Betreiberin der Internetseite www.fairzinsung.com (im Folgenden auch „Plattform“ genannt). Auf dieser Plattform bietet sie privaten Investoren, Firmen bzw. institutionellen Anlegern zur Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne des Gesetzes über Vermögensanlagen (VermAnlG) und/oder sonstige Kapitalanlagen an, (im Folgenden zusammen „Vermögensanlagen“ genannt). Das Angebot beschränkt sich auf Vermögensanlagen, die in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich beworben und in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Personen oder Personenvereinigungen zum Erwerb angeboten werden können.

 

Die Plattform bietet die Möglichkeit, kapitalsuchende Unternehmen und Investoren (im Folgenden „Investor/-in“ genannt) zusammenzuführen. Die Plattformbetreiberin vermittelt auf Grundlage der von den kapitalsuchenden Unternehmen (im Folgenden „Anbieterin/Emittentin der Vermögensanlage“ genannt) bereitgestellten Angebotsdaten und –unterlagen potenzielle Investoren.

Ein Vertragsschluss ist auf der Plattform weder vorgesehen noch beabsichtigt.

Dies vorausgeschickt werden die folgenden Vermittlungsbedingungen vereinbart.

Allgemeine Vermittlungsbedingungen

1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Änderungen

1.1 Maßgeblichkeit/Einbeziehung der Vermittlungsbedingungen, Vertragsschluss. Die Plattformbetreiberin erbringt ihre Leistungen gegenüber dem/der Investorin ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen. Diese regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem/der Investor/-in und der Plattformbetreiberin. Mit dem Abschluss der Registrierung zur Nutzung der Plattform, spätestens jedoch mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen der Plattformbetreiberin erkennt der/die Investor/-in diese Bedingungen rechtsverbindlich an und gibt ein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Dieses Angebot des/der Investors/-in wird durch die Plattformbetreiberin durch Freischaltung zur der Nutzung der Plattform, spätestens jedoch mit der erstmaligen Weiterleitung eines Vermittlungsauftrages angenommen.

1.2 Inhalt Vermittlungsverhältnisse, Verantwortlichkeit. Der/Die Investor/-in beauftragt die Plattformbetreiberin mit gesondertem Auftrag mit der Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung (Anlagevermittlung) von Vermögensanlagen in seinem/ihrem Namen und auf seine/ihre Rechnung. Die jeweils auswählbaren und anzuschaffenden Vermögensanlagen werden dabei von der Plattformbetreiberin im Namen und auf Rechnung kapitalsuchender Unternehmen auf der Plattform präsentiert. Die Auswahl der jeweiligen Vermögensanlage erfolgt eigenverantwortlich durch den/die Investor/in. Die Plattformbetreiberin ist nicht zu Erbringung weiterer Dienstleistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Beratungstätigkeiten. Der/Die Investor/-in nimmt billigend zur Kenntnis, dass bei der Anlagevermittlung die Anlageentscheidungen allein durch ihn/sie getroffen werden und dass Plattformbetreiberin dem/der Investor/-in die Vermögensanlagen lediglich vorstellt und über die Ausgestaltung der Vermögensanlagen in standardisierter Form informiert. Die Plattformbetreiberin ist verpflichtet, den/die Zeichnungs-/Beitrittserklärung(en) des/der Investors/-in in Form eines Auftrages an die Anbieterin der Vermögensanlagen zu übermitteln.

1.3 Änderungen. Änderungen dieser Bedingungen und etwaiger Sonderbedingungen werden dem/der Investor/-in in elektronischer Form übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem dem/der Investor/-in erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken, andernfalls in Schriftform. Sie gelten als genehmigt, wenn der/die Investor/-in  nicht schriftlich oder auf elektronischem Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn/sie die Plattformbetreiberin besonders hinweisen. Der/Die Investor/-in muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Plattformbetreiberin absenden.

2. Investor-/Investorinweisung und Auftragsausführung, Telefonaufzeichnungen

2.1 Weisungsrechte, Weiterleitungspflicht. Der/Die Investor/-in wird als Privatinvestor/-in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig und weist die Plattformbetreiberin an, die Vertragsangebote der/des Investors/-in über die Anschaffung der Vermögensanlagen, die Gegenstand der jeweiligen Vermittlung sind, im Wege der Auftragsübermittlung direkt an Anbieterin/Emittentin der Vermögensanlagen zu übermitteln.

2.2 Erwerbsvorgang, keine Empfangsbevollmächtigung. Ein direkter und unmittelbarer Erwerb der auf der Plattform angebotenen Vermögensanlagen ist über die Plattform nicht möglich und im Übrigen ein solches Angebot auch nicht beabsichtigt. Der Abschluss des Vertrages zum Erwerb der jeweiligen Vermögensanlage erfolgt durch Annahme des von dem/der Investors/Investorin unterbreiteten und von der Plattformbetreiberin weitergeleiteten Angebotes durch die Emittentin der jeweiligen Vermögensanlage. Hinsichtlich dieser Annahmeerklärung ist die Plattformbetreiberin weder erklärungsberechtigt, annahmeberechtigt noch weiterleitungsverpflichtet. Die Plattformbetreiberin ist weder berechtigt noch verpflichtet, im Namen des/der Investors/-in und/oder auf dessen/deren Rechnung Willenserklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen und/oder sonstige Handlungen vorzunehmen.

2.3 Lieferung der Vermögensanlage. Eine physische Lieferung der Vermögensanlage erfolgt durch die Plattformbetreiberin nicht. Einzelheiten der Lieferung richten sich ausschließlich nach für die jeweilige Vermögensanlage geltenden Angebotsbedingungen. Etwaige Lieferungen, Einräumung von Rechten oder sonstige Erfüllungshandlungen erfolgen ausschließlich durch die Anbieterin/Erwerberin der Vermögensanlage oder durch von ihr beauftragte Dritte.

2.4 Weisungsbestätigungen. Die Plattformbetreiberin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Ausführung von Aufträgen des/der Investor/-in gegebenenfalls Bestätigungen von diesen einzuholen oder andere Prüfungen hinsichtlich der Aufträge durchzuführen. Übt die Plattformbetreiberin dieses Recht aus, so wird der Auftrag erst nach Vorlage der Bestätigung ausgeführt.

2.5. Telefonaufzeichnungen. Die Plattformbetreiberin ist im Rahmen der Gesetze berechtigt, aber nicht verpflichtet, Telefongespräche im Zusammenhang mit der Durchführung der Kundenbeziehung auf Ton- oder Datenträgern aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Darunter fallen insbesondere Telefongespräche im Rahmen der Vermittlung von Vermögensanlagen sowie Telefongespräche im Rahmen von Reklamationen. Die Aufzeichnung erfolgt zu Nachweiszwecken. Vor Beginn der Aufzeichnung von Telefongesprächen wird der/die Investor/-in über die Zwecke der Aufzeichnung informiert und um die Abgabe seiner Einwilligung gebeten, es sei denn, der der/die Investor/-in hat der Plattformbetreiberin bereits seine generelle Einwilligung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen erteilt. Die Aufzeichnungen können von Mitarbeitern der Plattformbetreiberin abgehört werden. Die Plattformbetreiberin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Die Aufzeichnungen können zu Beweiszwecken in etwaigen Rechtsstreitigkeiten verwendet werden.

3. Verweis auf Unterlagen der Emittentin/Anbieterin. Der/Die Investor/-in muss sich vor der Zeichnung mit den Angaben der Emittentin/Anbieterin und deren Unterlagen eingehend befassen und sich die Gegebenheiten und Risiken der Vermögensanlagen vergegenwärtigen. Es handelt sich hierbei nicht um Unterlagen der Plattformbetreiberin. Die Unterlagen zu den Vermögensanlagen können bei der Anbieterin/Emittentin direkt angefordert werden. Sie stehen auch auf den Internetseiten der Anbieterin/Emittentin zur Verfügung.

4. Zahlungen des/der Investor/-in und Besitz an Vermögensanlagen. Die Plattformbetreiberin ist nicht befugt, sich bei der Erbringung ihrer Tätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern oder Vermögensanlagen von Investoren/-rinnen zu verschaffen. Zahlungen sind vom/von der Investor/-in ausschließlich in der und von der von der Anbieterin/Emittentin der jeweiligen Vermögensanlage angegebene Form und Kontoverbindung zu leisten.

5. Vergütung/Provision, Provisionseinbehalt durch die Plattformbetreiberin. 

5.1 Höhe der Provisionen. Die Plattformbetreiberin erhält aufgrund einer Vertriebsvereinbarung mit der Anbieterin/Emittentin der Vermögensanlagen Vergütungen, deren Höhe den Angebotsunterlagen der Anbieterin/Emittentin der Vermögensanlage entnommen werden kann. Sollte der/die Investor/-in weitere Fragen haben oder Angaben zu Details der vereinnahmten Vergütungen wünschen, werden diese auf Nachfrage durch die Plattformbetreiberin erläutert.

5.2 Einverständnis zum Provisionseinbehalt. Der/Die Investor/Investorin ist damit einverstanden, dass die Plattformbetreiberin für ihre Vermittlungsleistungen im

Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen über die Anschaffung und Veräußerung von Vermögensanlagen aufgrund von Verträgen mit den Anbietern/Emittenten der Vermögensanlagen eine Vergütung von diesen für den Abschluss der jeweiligen Verträge erhält. Die Höhe dieser Vergütung beträgt maximal 13% des Ausgabepreises der jeweiligen Vermögensanlage. Wenn und soweit den/die Investor/-in aufgrund der in diesem Absatz genannten Vereinbarungen gegen die Plattformbetreiberin ein Anspruch auf Herausgabe des Erlangten gem. § 667 oder gem. §§ 675, 667 Bürgerlichen Gesetzbuches trifft, tritt der/die Investor/-in diesen Anspruch an die Plattformbetreiberin ab, die die Abtretung annimmt.

6. Angaben von Dritten und der jeweiligen Anbieterin/Emittentin. Sofern die Plattformbetreiberin Angaben über zu vermittelnde Vermögensanlagen macht, handelt es sich um Angaben, die aus den Darstellungen/Unterlagen der Anbieterin/Emittentin der Vermögensanlagen übernommen worden sind. Die Plattformbetreiberin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit derartiger Angaben und die Plausibilität der Vermögensanlagen. Dies gilt insbesondere für etwaige von der Anbieterin/Emittentin der Vermögensanlage ausgewiesene oder in Aussicht gestellte Erträge und Angaben zur Entwicklung der Vermögensanlagen.

7. Mitwirkungspflichten des/der Investors/-in

7.1 Änderungen von Name, Anschrift. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vermittlungsauftrages ist es erforderlich, dass der/die Investor/-in der Plattformbetreiberin Änderungen seines/ihres Namens und seiner/ihrer Anschrift unverzüglich in geeigneter Form mitteilt.

7.2 Klarheit von Aufträgen. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der/die Investor/-in bei Aufträgen zur Anschaffung und Veräußerung von Vermögensanlagen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der für die Auftragsabwicklung erforderlichen Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.

7.3 Besondere Hinweise bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags. Hält der/die Investor/-in bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Plattformbetreiberin gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.

7.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Plattformbetreiberin.  Der/die Investor/-in hat Auftragsbestätigungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

7.5 Benachrichtigung bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls erwartete Mitteilungen dem/der Investor/-in nicht zugehen, muss er/sie die Plattformbetreiberin unverzüglich benachrichtigen.

7.6 Benachrichtigung von Bevollmächtigten über die Aufzeichnung von Telefongesprächen Soweit die Plattformbetreiberin sich mit einem einem/einer Investor/-in in einem Rechtsstreit befindet, hat der/die Investor/-in Kunde einen etwaigen Bevollmächtigten darauf hinzuweisen, dass die Plattformbetreiberin zur Aufzeichnung von Telefongesprächen berechtigt ist.

8. Haftungsbeschränkungen, Verjährung, Abtretung von Ansprüchen

8.1 Haftungsbeschränkung. Die Plattformbetreiberin und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Plattformbetreiberin auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Plattformbetreiberin haftet nicht für einen bestimmten Geschäftserfolg der vermittelten Vermögensanlagen. Die Plattformbetreiberin haftet nur für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Investoraufträge. Verzögerungen bei der Durchführung eines Auftrages, die auf Ursachen im Bereich Dritter beruhen, können nicht zu einer Haftung der Plattformbetreiberin führen.

8.2 Störung des Betriebes. Die Plattformbetreiberin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, technische Störungen bei Dritten, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

8.3 Verjährungsregelungen. Etwaige Ansprüche des/der Investor/-in gegenüber der Plattformbetreiberin, die darauf beruhen, dass Angaben in den Verkaufsunterlagen unrichtig oder unvollständig sind, verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der/die jeweilige Investor/-in von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben der Unterlagen Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit der erstmaligen Veröffentlichung der betreffenden Unterlage auf der Plattform. Ansprüche des/der Investor/-in gegenüber der Plattformbetreiberin, die darauf beruhen, dass sie gegenüber dem/der jeweiligen Investor/in unrichtige Angaben gemacht hat oder derartige Angaben auf der Plattform enthalten sind, verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der/die jeweilige Investor/-in von der Unrichtigkeit dieser Angaben Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren ab des Erwerbs der Vermögensanlage. Hiervon ausgeschlossen sind Ansprüche des/der Investors/-in aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Plattformbetreiberin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Plattformbetreiberin beruhen sowie Ansprüche, die auf Grund einer fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht, grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Plattformbetreiberin oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Plattformbetreiberin beruhen.

8.4 Abtretungsbeschränkung. Ansprüche gegen die Plattformbetreiberin oder deren Mitarbeiter, die aus der Nutzung der Plattform resultieren, können nur mit Zustimmung der Plattformbetreiberin an Dritte abgetreten werden.

9. Bestätigung nach den Geldwäschevorschriften. Der/Die Investor/-in bestätigt, dass er/sie der/die wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen dieser Vereinbarung ist.

10. Kündigungsrechte. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

11.1 Anwendbares Recht. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

11.2 Gerichtsstand. Wenn der/die Investor/in ein Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe eines Handelsgewerbes zuzurechnen ist, kann die Plattformbetreiberin den/die Investor/-in am Sitz der Plattformbetreiberin oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht des/der Investoren/-in, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist.

7x7finanz GmbH 15. Dezember 2017

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

1. Staatliche Aufsicht. Die 7×7 finanz GmbH ist vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 3 (2) WpIG und wird bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nr.1 KWG ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der Effecta GmbH, Florstadt, tätig.

2. Adressen, Kontaktmöglichkeiten, Kommunikationssprache. Investor/-innen können sich mit ihren Fragen zu den von der Plattformbetreiberin vermittelten Vermögensanlagen unter den im Folgenden angegebenen Kontaktdaten per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief direkt an die Plattformbetreiberin wenden. Mit der Plattformbetreiberin kann die Kommunikation in deutscher Sprache erfolgen.

7x7finanz GmbH
Gotenstraße 23, 53175 Bonn
Tel. 0228-377273-0440 – Fax 0228-377273-0419
info@7x7finanz.de

3. Interessenkonflikte

3.1. Potenzial für Interessenkonflikte. Bei der Erbringung der Vermittlungsleistung können Interessenkonflikte zwischen den Interessen der Plattformbetreiberin, ihrer Geschäftsleitung, ihren Mitarbeitern und/oder anderen Personen, die mit ihr verbunden sind, sowie den Investoren/-innen oder zwischen den Investoren/-innen untereinander entstehen. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung (beispielsweise Abschlussprovisionen/geldwerte Vorteile); bei Überzeichnungen von Vermögensanlagen, die von der Plattformbetreiberin vermittelt werden; durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern; bei Gewähr von Zuwendungen an Mitarbeiter und Vermittler; aus Beziehungen der Plattformbetreiberin und der Anbieterin/Emittentin von Vermögensanlagen, etwa bei der Mitwirkung an Angeboten oder sonstigen Kooperationen sowie Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten.

3.2 Eigengeschäfte. Die Plattformbetreiberin betreibt keine Eigengeschäfte in Vermögensanlagen, die über die Plattform vermittelt werden. Den Mitarbeitern der Plattformbetreiberin sind derartige Geschäfte nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

3.3 Zulässigkeit von Sammelaufträgen. Interessenkonflikte zwischen den Investoren/-innen in der Zuteilung von Ausführungen werden, soweit möglich, durch die Bildung von gesammelten Auftragsweiterleitungen gelöst. Der/Die Investor/-in ist mit der Zusammenfassung seiner/ihrer Aufträge zur Vermeidung von Interessenkollisionen einverstanden. Diese Zusammenfassung kann allerdings für einen einzelnen Auftrag nachteilig sein.

3.4 Provisionsinteressen. Es bestehen Interessenkonflikte zwischen dem Interesse des/der Investors/-in und dem Provisionsinteresse der Plattformbetreiberin und ihrer Mitarbeiter. Die Plattformbetreiberin hat wegen der Vergütungsstruktur ein Interesse daran, dass möglichst viele Geschäfte getätigt werden und der/die Investor/-in Anlagen tätigt, bei denen die Plattformbetreiberin möglichst hohe Vergütungen erhält.

4. Datenschutz, Weitergabe personenbezogener Daten. Der/Die Investor/-in willigt ein, dass der Vermittler die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten des/der Investors/-in elektronisch erfasst und im Rahmen der Vermittlung nutzt. Die Daten werden dabei, soweit erforderlich, zusammengefasst und elektronisch verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich ist.

5. Risikohinweise

Alle Anlagen, die von der Plattformbetreiberin vermittelt werden, sind mit Risiken versehen. Investor/-innen können Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Der/Die Investor/-in sollte sich daher die Risiken der jeweiligen Anlage vergegenwärtigen und die Risikohinweise in den Unterlagen zu den jeweiligen Anlagen beachten. Der/Die Investor/-in muss berücksichtigen, dass bisherige Renditen keinerlei Indiz für zukünftige Erträge sind und nicht zur alleinigen Grundlage einer Anlageentscheidung gemacht werden dürfen. Es besteht insbesondere bei Anbietern, die keiner Regulierung unterliegen, das Risiko des Ausfalles der Emittentin (Emittentinrisiko). Die Transaktionskosten (Provisionen und Gebühren) der Plattformbetreiberin sowie der übrigen an den Geschäften beteiligten Dienstleister haben einen negativen Einfluss auf die Gewinnchance. Da die Vergütung der Plattformbetreiberin umsatzabhängig ist, besteht ein Interessenkonflikt zwischen der Plattformbetreiberin und dem/der Investor/-in im Hinblick auf die Häufigkeit der Geschäfte.